Beitragsordnung
Auf der Grundlage des § 6 der Satzung des Fördervereins Schöne Höhe e.V.“ wird folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und eventuelle Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
- 18 – Jugendliche unter 18 Jahre oder Azubis oder Studenten
- 36 – Privatpersonen (Volljährig),
- 60 – Vereine die unter steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung A fallen (gemeinnützig),
- 250 – für Verbände, Organisationen, Interessengemeinschaft und sonstige Vereine
- 360 – für juristische Personen, Firmen, Selbständige und Freiberuflich Tätige
- Der Beitrag ist jeweils spätestens zum 31.01. eines Jahres fällig. Nach dem 30.06. des Jahres aufgenommene Mitglieder zahlen einen halben Jahresbeitrag. Dieser ist 14 Tage nach Mitteilung der Mitgliedschaft durch den Vorstand fällig.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 31.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Vereinshaftpflichtversicherung.
§ 4 Gebühren und Umlagen
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 pro Mahnung erhoben.
- Entstandene Gebühren für Rücklastschriften mangels Deckung oder nicht mehr gültiger Kontoverbindung werden 100 % weiterberechnet und sind dem Verein zu erstatten.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt gemäß der Beschlussfassung in Kraft.